Neues Gesetz zur Aufteilung der Maklergebühr

Das Bundeskabinett hat im Mai 2020 zur Reform der Maklergebühren-Regelungen beraten. Käufer und Verkäufer sollen sich beim Erwerb bzw. Verkauf einer Immobilie das Maklerhonorar ab dem 23.12.2020  teilen. Die bisher in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelte Aufteilung der Maklergebühr zwischen bisherigem Eigentümer und dem Erwerber einer Privatimmobilie wird durch das Gesetz fairer gestaltet. Was hat sich geändert? Warum die Begleitung eines professionell tätigen Maklers sich mehr denn je auch für den Verkäufer bezahlt macht, wollen wir Ihnen gerne nachstehend aufzeigen.

a. Welche Partei zahlte bisher die Maklergebühr?

Im überwiegenden Teil der  Bundesländer wurde die Maklergebühr schon vor der Reform  2020 geteilt. Allerdings gab es keine verbindliche Regelung darüber, zu welchen Teilen sich Verkäufer und Käufer die Gebühren für den Immobilienmakler teilten. In den Bundesländern Hamburg, Bremen und Hessen, Berlin, Brandenburg trugen bisher die Käufer die Maklergebühr.

b. Wie ist künftig die Maklergebühr lt. Gesetz auszugleichen?

Das neu geschaffene Gesetz der Regierungskoalition von SPD und CDU/CSU zur Maklergebühr sieht vor, dass sich Verkäufer und Käufer einer Immobilie bundesweit einheitlich die Courtage hälftig teilen. So weit – so fair. Eine Vorgehensweise gemäß des Bestellerprinzips, nach dem stets der Besteller der Maklerleistung die Gebühr übernimmt  ist nicht mehr zulässig. Dies bedeutet, der Makler ist an diese Regelung selbstverständlich gesetzlich gebunden. Mitunter fragen sich natürlich auch Kapitalanleger, die vorhaben, z.B. in ein Wohn- und Geschäftshaus zu investieren, ob sie von den Änderungen durch die Reform betroffen sind. Nein! Das nun gültige Gesetz zur Maklergebühr hat keinen Einfluss auf dieses Immobiliensegment, da es sich bei Wohn- und Geschäftshäusern nicht um selbst genutztes Wohneigentum, sondern um Gewerbeimmobilien handelt. Welche Partei die Maklergebühr oder welche Anteile beide Parteien tragen, bleibt Verhandlungssache und wird von den regionalen Marktbedingungen im Rahmen der hier noch bestehenden Vertragsfreiheit bestimmt.

c. Ab wann gilt die Reform und neue gesetzliche Regelung?

Lt. Gesetzblatt vom Juni tritt die neue gesetzliche Regelung am 23.12.2020 in Kraft. Eine Abkehr vom Bestellerprinzip begrüßen wir insoweit, als nicht nur eine Partei für Maklerleistungen, welche für beide Seiten erbracht werden, in Anspruch genommen wird. Das ist gerecht! Vorausgesetzt, die Maklerleistung stimmt und wirkt sich als Mehrwert für beide Parteien spürbar aus.

d. Das neue Gesetz bietet Käufern und Verkäufern einige Vorteile!

Für Käufer stellt das nun gültige Gesetz zur Maklerprovision ein positives Signal dar. Im Gegensatz zum Bestellerprinzip einiger Bundesländer stellt es eine bundeseinheitliche faire Regelung zur Teilung der Gebühren dar, und senkt die Erwerbsnebenkosten. Käufer und besonders junge Familien werden entlastet. Der Immobilienmarkt wird sich stärker hin zu einer größeren Professionalität bewegen. Es mag sein, daß Immobilienmakler je Einzelfall weniger verdienen, langfristig jedoch ein stabileres Geschäft bewirtschaften. Nur seriöse und erfahrene Dienstleister, die auch bereit sind, das gewisse MEHR an Maklerleistungen zum Nutzen beider Parteien zu erbringen, werden sich langfristig am Markt durchsetzen. Und zwar gleichermaßen sich für die Interessen beider Parteien einsetzend. Kunden-Referenzen und persönliche Weiterempfehlungen anderer Kunden werden immer mehr an Bedeutung gewinnen.

e. Riskieren Sie keine nicht marktfähigen Preise!

Manche Käufer befürchten zu recht durch die neuen Regelungen, dass Verkäufer  ihren Gebührenanteil in den Verkaufspreis ihrer Immobilie hineinrechnen. Als langjährig am Markt erfahrene und faire Makler haben wir jedoch schon immer darauf hingewirkt, es mit Verkaufspreisen „nicht zu übertreiben“, da sich ein zu hoher oder übertriebener Angebotspreis oft negativ auf die Vermarktung einer Immobilie auswirkt und die Immobilie sonst zu lange im Markt angeboten wird und „kaputt beworben“ werden könnte. Erfahrungsgemäß gilt: Eine Immobilie, welche zu lange im Markt verweilt, wird bei potentiellen Käufern „im Wert verlieren.“ Deshalb zielen wir von jeher darauf ab, einen für beide Seiten fairen Kaufpreis zu erzielen. Beide Seiten sollten bei der Kaufvertragsunterzeichnung im Notariat zufrieden sein!

Ausnahmeregelung: Die Maklergebühr wird nicht geteilt…

… wenn der Verkäufer explizit wünscht, die Maklergebühr allein zu übernehmen. Dies geschieht oftmals bei Stammkunden des Maklers seines Vertrauens, weil der Verkäufer die Mehrwerte eines professionell tätigen Maklers kennen und schätzen gelernt hat. Oft gilt dies auch für ältere Mitbürger, welche sich mit dem alleinigen Handling im modernen Markt mitunter überfordert sehen.

f. Lohnt es sich, mit einem professionellen Immobilienmakler zu arbeiten?

Ganz klar: JA! Sogar mehr denn je, denn Sie werden die Gebühren Ihres Maklers nur ausgleichen wollen, wenn Sie mit seinen Leistungen und den erzielten Mehrwerten zufrieden waren! Erzielen Sie vernünftige und faire Preise und rechnen Sie gerne mit uns gemeinsam. Sie erhalten eine faire Marktpreiseinschätzung von uns! Verlockend sind zwar Online-Portale, die u.U. kostenlos sind, nicht selten werden Immobilien dort aber auch im Markt „verbrannt“. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos beraten – am Ende entscheiden Sie selbstverständlich.

g. Der Hausverkauf wird oftmals enorm unterschätzt!

Zahlreiche Eigentümer unterschätzen den nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand, der mit dem Verkauf einer eigenen Immobilie einhergeht.  Zahlreiche Unterlagen wie Energieausweise, Anliegerbescheinigungen, Grundbuch, Teilungserklärungen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen… Teilweise werden empfindlich hohe Bußgelder riskiert, Unerfahrenheit führt nicht selten auch im Nachgang zu möglichen juristischen Nachteilen oder Wertminderungen. Ein erfahrener Makler hilft Ihnen im gesamten Verkaufsprozeß durch enorme Entlastung und hat den gesamten Verkaufsprozeß professionell im Blick. Er macht sich durch seine Leistungen selbst bezahlt! Ein professionell tätiger Makler ist Ihr vertrauensvoller Begleiter und bietet Ihnen Sicherheit in jeder Phase des Verkaufes. Er weiß, wann und wo man welche Dokumente benötigt und erhält. Er wird verantwortungsvoll mit Ihren Vermögenswerten umgehen, da er selbst bei Fehlern in der Haftung stehen könnte. Ein seriöser Makler besitzt zudem immer eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung und sichert Sie in der Durchgriffshaftung damit zusätzlich ab! Ein persönlicher Berater, der Ihnen zur Seite steht, ist von nahezu unschätzbarem Wert. Denn es können einem in einem komplexen Hausverkauf mannigfaltige Fehler unterlaufen, an die man zuvor nicht einmal gedacht hätte. Lassen Sie auch die Verkaufspreiseinschätzung – im Idealfall schriftlich – durch den Makler Ihres Vertrauens professionell vornehmen. So verschaffen Sie sich selbst einen Überblick und sparen ggfs. nicht unerhebliche Kosten für Gutachten etc. Erst nach einer Begehung und näheren Informationen zu Ihrer Immobilie kann ein professionell tätiger Makler auf Grund seiner Marktkenntnisse eine fundierte Einschätzung vornehmen. Online-Einwertungen beziehen zahlreiche Faktoren aus Ihrer Region und das Marktumfeld nicht mit ein. Algorithmen von Computern sind nun einmal keine Menschen, die ihre Erfahrung einbringen können. Es gibt zahlreiche Gründe mehr, sich für die Begleitung eines Profis zu interessieren. Das tun Sie bei anderen Gewerken sicher auch… ein guter Makler macht sich immer bezahlt. Sie müssen es nur ausprobieren wollen. Ein unverbindliches Beratungsgespräch kostet nichts.