Neues Gesetz zur Aufteilung der Maklergebühr
Das Bundeskabinett hat im Mai 2020 zur Reform der Maklergebühren-Regelungen beraten. Käufer und Verkäufer sollen sich beim Erwerb bzw. Verkauf einer Immobilie das Maklerhonorar ab dem 23.12.2020 teilen. Die bisher in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelte Aufteilung der Maklergebühr zwischen bisherigem Eigentümer und dem Erwerber einer Privatimmobilie wird durch das Gesetz fairer gestaltet. Was hat sich geändert? Warum die Begleitung eines professionell tätigen Maklers sich mehr denn je auch für den Verkäufer bezahlt macht, wollen wir Ihnen gerne nachstehend aufzeigen.
a. Welche Partei zahlte bisher die Maklergebühr?
b. Wie ist künftig die Maklergebühr lt. Gesetz auszugleichen?
c. Ab wann gilt die Reform und neue gesetzliche Regelung?
d. Das neue Gesetz bietet Käufern und Verkäufern einige Vorteile!
e. Riskieren Sie keine nicht marktfähigen Preise!
Manche Käufer befürchten zu recht durch die neuen Regelungen, dass Verkäufer ihren Gebührenanteil in den Verkaufspreis ihrer Immobilie hineinrechnen. Als langjährig am Markt erfahrene und faire Makler haben wir jedoch schon immer darauf hingewirkt, es mit Verkaufspreisen „nicht zu übertreiben“, da sich ein zu hoher oder übertriebener Angebotspreis oft negativ auf die Vermarktung einer Immobilie auswirkt und die Immobilie sonst zu lange im Markt angeboten wird und „kaputt beworben“ werden könnte. Erfahrungsgemäß gilt: Eine Immobilie, welche zu lange im Markt verweilt, wird bei potentiellen Käufern „im Wert verlieren.“ Deshalb zielen wir von jeher darauf ab, einen für beide Seiten fairen Kaufpreis zu erzielen. Beide Seiten sollten bei der Kaufvertragsunterzeichnung im Notariat zufrieden sein!
Ausnahmeregelung: Die Maklergebühr wird nicht geteilt…
… wenn der Verkäufer explizit wünscht, die Maklergebühr allein zu übernehmen. Dies geschieht oftmals bei Stammkunden des Maklers seines Vertrauens, weil der Verkäufer die Mehrwerte eines professionell tätigen Maklers kennen und schätzen gelernt hat. Oft gilt dies auch für ältere Mitbürger, welche sich mit dem alleinigen Handling im modernen Markt mitunter überfordert sehen.